Marihuana, Gras, THC? Allgemeine Infos über Cannabis
Kurz und knapp
- Cannabis steht nach Alkohol und Tabak auf Platz 3 der in Deutschland am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen
- Hauptwirkstoff und verantwortlich für das Rauschgefühl ist das sogenannte Tetrahydrocannabinol (THC)
- Die Wirkung "synthetischer" Cannabisprodukte kann mehr als 600-mal stärker sein als die von rein pflanzlichen Cannabisprodukten
- Zur Cannabisprävention bietet das BIÖG kostenlose Unterrichtsmaterialien und Programme von externen Anbietern, eine Übersicht finden Sie hier
Platz Nummer drei nach Alkohol und Tabak: Seit den 1970-er Jahren gehört Cannabis in Deutschland zu den am häufigsten konsumierten psychoaktiven Substanzen.
Aus Cannabis werden ganz verschieden Produkte hergestellt - die verschiedenen Varianten und Begriffe rund um Cannabiskonsum werden hier erklärt:
Cannabis ist eine Gattung der Hanfgewächse (Cannabaceae) mit psychoaktiven Wirkstoffen. Seit etwa 3000 v. Chr. findet Cannabis als Heilmittel Anwendung, die ältesten bekannten Quellen zu Cannabis als Medizin stammen aus China und Indien. Im Jahr 500 n. Chr. begann in Europa die Herstellung von Textilien und Kleidung aus Hanf, im 15. Jahrhundert wurden aus der Pflanze z.B. Papier, Fischernetze oder Seile für die Schifffahrt hergestellt. In den letzten Jahren erfährt Cannabis in der Medizin auch in Deutschland eine neue Bedeutung, ein Grund hierfür ist die Verschreibungsfähigkeit (siehe hierzu MedCanG). Wichtig: Hanfsamen (und daraus entwickelte Produkte wie Hanf-Öl), die im Handel zu kaufen sind, haben keine berauschende Wirkung.
Woher kommt die Rauschwirkung?
Hauptwirkstoff der Cannabispflanze ist das sogenannte Tetrahydrocannabinol (THC), dessen Gehalt je nach Pflanzensorte stark schwankt. Es gibt es eine weibliche und eine männliche Form der Pflanze, selten zwittrige Varianten. Nur die weiblichen Pflanzen enthalten genug THC, um einen Rausch zu erzeugen. Speziell unter Gewächshausbedingungen herangezogene Sorten (Sinsemilla) können bis zu 20 Prozent Wirkstoff enthalten und einer Meta-Analyse zufolge hat sich deren Marktanteil im Laufe der Zeit stetig erhöht.
In Europa wird Cannabis zumeist in Form von Haschisch („Dope“, „Shit“) oder Marihuana („Gras“, „Weed“) und zuweilen auch als Haschischöl konsumiert.
Haschisch oder Marihuana?
Haschisch (kurz: „Hasch“) besteht im Wesentlichen aus dem Harz der Blütenstände der weiblichen Hanfpflanze. Es wird zu dunklen, meist braunschwarzen Platten oder Klumpen gepresst. Diese sind fest, teilweise harzig oder bröckelig. Je nach Herkunft und Zusammensetzung unterscheiden sich Farbe und Beschaffenheit. Der Wirkstoffgehalt an THC liegt bei 11 bis 19, maximal 30 Prozent. Es schwankt je nach Sorte, Anbaubedingungen und Verarbeitung. Eine Meta-Analyse zeigt, dass der THC-Gehalt von Haschisch zwischen 1975 und 2017 um 24 Prozent gestiegen ist.
Bei Marihuana handelt es sich überwiegend um getrocknete und zerkleinerte Pflanzenteile der weiblichen Cannabispflanze, vor allem der Spitzen, Blätter und Blüten. Es ist meist von grünlicher, teeähnlicher Beschaffenheit und erweckt beim ersten Hinsehen den Eindruck eines groben Gewürzes. Der Wirkstoffgehalt an THC liegt bei 7 bis 11 Prozent, manche Treibhauszüchtungen erreichen 20 Prozent und mehr. Dabei hat der THC-Anteil in Cannabisblüten laut einer Meta-Analyse zwischen 1970 und 2017 um 14 Prozent zugenommen.
Die zwei hauptsächlichen Wirkstoffe im Cannabis: THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol).
Synthetische und halbsynthetische Cannabinoide
Der Cannabismarkt hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Neben klassischen, rein pflanzlichen Produkten sind heute auch künstlich hergestellte oder chemisch veränderte Wirkstoffe im Umlauf. Für Jugendliche ist diese Entwicklung besonders tückisch, da sich die Substanzen optisch kaum von herkömmlichem Cannabis unterscheiden, jedoch völlig unberechenbare Gesundheitsrisiken bergen. Der Markt teilt sich hierbei im Wesentlichen in zwei Gruppen:
Synthetische Cannabinoide
Bei diesen im Labor hergestellten, künstlichen Wirkstoffen handelt es sich um reine Chemikalien. Die flüssigen Stoffe werden illegal auf vermeintlich harmlosen CBD-Hanf gesprüht oder stecken unbemerkt in E-Liquids für Vapes und E-Zigaretten, die in der Jugendszene oft als „Baller-Liquids“ bezeichnet werden. Das große Risiko für Jugendliche besteht darin, dass man diese künstlichen Stoffe weder sehen, riechen noch schmecken kann. Das präparierte Produkt sieht aus wie pflanzliches Cannabis - oder ein Liquid - und riecht beim Dampfen einfach nur fruchtig, weshalb viele Teenager diese gefährlichen Substanzen völlig unbewusst konsumieren. Der Konsum ist jedoch hochgefährlich, da synthetische Cannabinoide im Gehirn bis zu 600-mal stärker wirken können als pflanzliches THC. Bereits minimale Mengen reichen für schwerste Vergiftungen aus, die sich in extremem Herzrasen, Krampfanfällen, akuten Psychosen oder plötzlicher Ohnmacht äußern können. In Ausnahmefällen kann der Konsum sogar zum Tod führen.
Wichtig für die rechtliche Einordnung: Diese Stoffe fallen unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) und sind absolut illegal. Auf der Webseite der Polizei NRW erfahren Sie mehr über deren Hintergrund, die Risiken des Konsums und die gesetzlichen Regelungen.
Halbsynthetische Cannabinoide (z. B. HHC und H4CBD)
Eine neuere, sehr dynamische Entwicklung auf dem Markt sind die sogenannten halbsynthetischen Cannabinoide HHC (Hexahydrocannabinol) oder H4CBD, die durch chemische Veränderung aus natürlichen Pflanzenstoffen gewonnen werden. Wie eine aktuelle Studie zeigt, werden diese Substanzen auf Cannabisblüten und Harze aufgetragen oder in E-Liquids gemischt, um eine vermeintlich legale oder unregulierte Alternative zum THC zu imitieren. Besonders besorgniserregend für den Jugendschutz ist, dass diese Wirkstoffe auch in Form von optisch völlig harmlosen, bunten Süßigkeiten wie Fruchtgummis („Edibles“) angeboten werden.
Beim Konsum ist das Risiko unberechenbar, da die Zusammensetzung dieser Produkte sehr unzuverlässig ist. Laboranalysen, von behördlichen Beschlagnahmungen in Rheinland-Pfalz, zeigten Wirkstoffschwankungen von minimalen HHC-Spuren bis hin zu Substanzen, die hochkonzentriertes HHC mit bis zu 70 Prozent enthielten.
Da verlässliche, wissenschaftliche Studien zu den Langzeitfolgen dieser veränderten Stoffe noch fehlen, gehen Jugendliche beim Konsum ein völlig unkalkulierbares Gesundheitsrisiko ein. Viele europäische Länder haben deshalb bereits reagiert und Verbote für HHC und seine Nachfolgestoffe erlassen.
Hochpotente Öle und Extrakte
Klassisches Haschisch-Öl ist ein dickflüssiger, stark konzentrierter Auszug, der mithilfe von Lösungsmitteln gewonnen wird. Konsumiert wird es, indem es auf Zigaretten geträufelt, in Vaporizern inhaliert oder Speisen beigemischt wird.
Mittlerweile haben sich die Produkte rund um Cannabis Öle und Extrakte stark weiterentwickelt: Es sind hochpotente Extrakte auf dem Markt (z. B. zur Inhalation in speziellen Vaporizern), die Spitzenwerte von bis zu 80 Prozent THC erreichen. Aufgrund dieser extremen Potenz sind solche Produkte für Jugendliche kaum zu dosieren, erhöhen das Risiko für Überdosierungen massiv und bergen erhebliche Gefahren für die psychische Gesundheit.
Hanfsamen und daraus gepresste Speiseöle aus dem Supermarkt haben dagegen keine berauschende Wirkung.
Streckmittel
Auch Streckmittel in Cannabisprodukten sind gefährlich für die Gesundheit. Um das Gewicht der Ware künstlich zu erhöhen und dadurch mehr Gewinn zu erzielen, werden den Produkten oft Fremdstoffe beigemischt. Teilweise sind Cannabisprodukte im Umlauf, denen Gewürze, Sand, Zucker, Haarspray, Schuhcreme oder sogar gemahlenes Glas beigemischt sind. Im Haschisch kann sich gefährliches Plastik befinden, aber auch Gummi, Wachs oder tierisches Fett werden verwendet. Insbesondere im Haschisch ist es fast unmöglich, Streckmittel mit dem bloßen Auge oder der Lupe zu erkennen. Manche dieser Streckmittel erzeugen beim Verbrennen hochgiftige und krebserregende Dämpfe und verursachen beim Inhalieren starke Beschwerden sowie nachhaltige Schäden an der Lunge.
Und wie ist Cannabidiol (CBD) einzuordnen?
Cannabidiol (CBD) ist am zweithäufigsten in der Cannabispflanze enthalten. CBD wird nicht als psychoaktiv eingestuft. Teilweise kann CBD die Wirkung von THC abmildern. Enthält Cannabis viel THC und wenig CBD, ist die halluzinogene Wirkung viel stärker und Wahnvorstellungen sowie Halluzinationen sind bei hohem THC-Gehalt viel wahrscheinlicher. Aufgrund der beruhigenden Wirkung von CBD wird in der medizinischen Forschung aktuell untersucht, ob sich der Wirkstoff als Behandlungsmittel eignet – zum Beispiel bei Psychosen oder Schizophrenie. Andere Einsatzmöglichkeiten, die getestet werden, sind die Behandlung von Depressionen, Angststörungen, Suchterkrankungen oder Epilepsie. Die Forschung ist jedoch noch nicht abgeschlossen.
Die stabilen Fasern der Hanfpflanze werden schon seit Jahrhunderten genutzt und verarbeitet, z. B. zu Textilien, Papier, Fischernetzen, Segeltuch oder Seilen.
Legale, frei verkäufliche Hanfprodukte
Des Weiteren sind Hanfprodukte im Umlauf, die legal und freiverkäuflich im Handel erworben werden können (Hanf-Müsliriegel, Hanfmehl, Hanfschokolade usw.). Sie bestehen aus den THC-freien Hanfsamen beziehungsweise aus dem aus Hanfsamen gewonnenem Protein oder Öl. Allerdings können die Samen bei der Ernte mit THC-reichen Pflanzenteilen (Blüten, Blätter oder Stängel) in Berührung kommen. Deshalb können diese Hanfprodukte neben wertvollen Nährstoffen mehr THC enthalten, als die in Deutschland zulässigen Richtwerte für Lebensmittel erlauben. Aus diesem Grund gibt es immer mal wieder Produktrückrufe wegen eines zu hohen THC-Gehalts, beispielsweise bei Hanfölen. Weitere Informationen zu THC in hanfhaltigen Lebensmitteln finden Sie hier.
Hanfprodukte, die weniger als 0,2 Prozent THC enthalten, und Produkte aus europäischem Nutzhanf fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen werden kann.
Es werden immer wieder neue Produkte mit dem Inhaltsstoff CBD verkauft, zum Beispiel Aromaöle oder Kosmetika. CBD-Produkten wird eine gesundheitsförderliche Wirkung nachgesagt. Bisher gibt es dafür jedoch kaum wissenschaftliche Belege.
Hanf- und CBD-Produkte im Supermarkt (ohne Rauschwirkung)
Es sind viele Hanfprodukte im Umlauf, die ganz normal im Handel erworben werden können (wie Hanf-Müsliriegel, Hanfmehl, Hanfschokolade usw.). Sie bestehen aus den THC-freien Hanfsamen beziehungsweise aus dem aus Hanfsamen gewonnenem Protein oder Öl. Allerdings können die Samen bei der Ernte mit THC-reichen Pflanzenteilen (Blüten, Blätter oder Stängel) in Berührung kommen. Deshalb können diese Hanfprodukte neben wertvollen Nährstoffen mehr THC enthalten, als die in Deutschland zulässigen Richtwerte für Lebensmittel erlauben. Aus diesem Grund kommt es immer wieder zu Produktrückrufen wegen eines zu hohen THC-Gehalts, beispielsweise bei Hanfölen.
Für den Anbau von Nutzhanf gilt in der EU ein Grenzwert von maximal 0,3 Prozent THC. Dies ist jedoch kein erlaubter Höchstgehalt für Lebensmittel. Für Nahrungsmittel aus Hanfsamen gelten strenge Grenzwerte im Milligramm-Bereich (z. B. max. 0,00075 % THC für Hanföl), um jede berauschende Wirkung absolut auszuschließen.
Es werden immer wieder neue Produkte mit dem Inhaltsstoff CBD verkauft, zum Beispiel Aroma-Öle oder Kosmetika. CBD-Produkten wird eine gesundheitsförderliche Wirkung nachgesagt, bisher gibt es dafür jedoch kaum wissenschaftliche Belege. Nach Einschätzung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gilt CBD als „neuartiges Lebensmittel“ (Novel Food) und besitzt in der EU keine Zulassung. Daher sind CBD-haltige Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland derzeit nicht verkehrsfähig. Hier finden Sie weitere Informationen zur aktuellen Rechtslage.
"Denkst du, dass es Jugendlichen egal ist, wenn ihre Eltern kiffen?"
Anbau und Handel
Seit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes ist in Deutschland der private Eigenanbau für Erwachsene unter strengen Auflagen legal. sind bis zu drei Cannabispflanzen pro volljährige Person zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-kommerzielle Anbau in Anbauvereinigungen. Wer diese Grenzen überschreitet, Cannabis verkauft oder an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar. Rechtliche Details regelt das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und sind in den FAQ dargestellt.
Neben dem privaten Anbau und den Anbauvereinigungen existiert ein streng kontrollierter, internationaler Markt für medizinisches Cannabis, bei dem Deutschland laut Erfassungen der Europäischen Drogenagentur (EUDA) weltweit zu den größten Importeuren zählt.
Obwohl durch das Cannabisgesetz der Schwarzmarkt eingegrenzt werden sollte, existiert der illegale Handel weiterhin, mit hoher Nachfrage. Das zeigen die erheblichen Sicherstellungsmengen: Allein im Jahr 2024 beschlagnahmte die Polizei in Deutschland 19,4 Tonnen Marihuana und 5,0 Tonnen Haschisch.
Auf EU-Ebene stellt Cannabis laut Schätzungen der EUDA den mit Abstand größten Anteil am gesamten illegalen Drogenhandel dar und erreicht ein jährliches Umsatzvolumen von mindestens 12,1 Milliarden Euro. Während das meiste Marihuana in der Regel aus illegalen Plantagen innerhalb Europas stammt, wird das gepresste Harz (Haschisch) am häufigsten aus Nordafrika importiert. Auch in Deutschland werden weiterhin regelmäßig illegale Indoor- und Outdoor-Plantagen ausgehoben. Im Jahr 2024 handelte es sich laut Bericht des Bundeskriminalamts (BKA) um 366 Cannabis-Plantagen mit Anbaukapazitäten ab 20 Pflanzen.