Gesetzeslage
Warum für Jugendliche der Cannabiskonsum verboten ist (und bleibt)
Kurz und knapp
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Auch nach dem Start des Cannabisgesetzes zum 1. April 2024 bleiben der Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis für Jugendliche unter 18 Jahren verboten.
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Verkauf und Weitergabe von Cannabis an Jugendliche bleiben verboten.
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Werden Jugendliche beim Konsum von Cannabis erwischt, informieren die Behörden die Erziehungsberechtigten.
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (kurz: CanG) am 1. April 2024 wurden Besitz, Konsum und Eigenanbau von Cannabis teilweise für Erwachsene legalisiert. Für Jugendliche unter 18 Jahren bleibt Cannabis ausnahmslos verboten. Und das aus gutem Grund:
Ziel des Gesetzes ist es, den Cannabiskonsum in Deutschland zu regulieren, den Schwarzmarkt zu verdrängen und gleichzeitig die Gesundheit – insbesondere junger Menschen – zu schützen.
Am 1. April 2024 ist das Cannabisgesetz in Kraft getreten. Es hat das Ziel, den Cannabiskonsum in Deutschland zu regulieren und zudem die Gesundheit und das Wohl der jüngeren Generation zu schützen.
Der Konsum von Cannabis birgt Gesundheitsrisiken - insbesondere für Kinder und Jugendliche. Das menschliche Gehirn befindet sich bis zum 25. Lebensjahr in einer wichtigen Entwicklungs-Phase, die durch ein ständiges "Fluten" mit dem im Cannabis enthaltenen Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (kurz: THC) gestört werden kann. Weitere Informationen über die besonderen Risiken von Cannabis findest du hier.
Wichtige Bestimmungen des Cannabisgesetzes für Jugendliche unter 18 Jahren:
- Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind Besitz, Erwerb und Anbau von Cannabis weiterhin verboten.
- Wer Cannabis an Personen unter 18 Jahren weitergibt oder verkauft, macht sich strafbar.
- Der Konsum von Cannabis in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen ist verboten.
Werden Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren beim Konsum von Cannabis erwischt, werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten in jedem Fall darüber informiert. Unter Umständen kann auch die zuständige örtliche Jugendhilfe hinzugezogen werden.
Wer jetzt aber denkt, Jugendliche kämen bei Verstößen gegen das Cannabisgesetz also relativ straffrei davon, liegt falsch. Für alle Straftaten in Zusammenhang mit Cannabis, die für Erwachsene strafbar sind (wie z.B. das Verkaufen bzw. die unerlaubte Weitergabe von Cannabis), können auch Jugendliche, die bereits strafmündig sind (also Jugendliche ab 14 Jahren!) zur Verantwortung gezogen werden.
Wichtige Bestimmungen im Straßenverkehrsgesetz nach der Cannabis-Legalisierung:
- In der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt im Straßenverkehr ein vollständiges Cannabisverbot.
- Bei Mischkonsum von Alkohol und Cannabis ist die Teilnahme am Straßenverkehr ebenfalls komplett verboten.
- Für über 21-Jährige gilt ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol) je Milliliter Blutserum. Dieser Grenzwert ist vergleichbar mit 0,2 Promille beim Alkohol.
Der Wirkstoff THC kann Menschen euphorischer machen, aber auch langsamer. Einige Konsumierende berichten von Halluzinationen oder Sinnesbeeinflussungen, z.B. beim Sehen, Hören und Fühlen. All das schränkt die Fahrtüchtigkeit ein. Das gilt für’s Autofahren ebenso wie fürs Rad-, Scooter- und Rollerfahren.
Das Tückische ist, dass THC seine Wirkung entfalten kann, selbst wenn man sich noch fit und absolut fahrtüchtig fühlt. THC und seine Abbauprodukte bleiben noch lange im Blut und Urin nachweisbar. Die Folgen für einen verursachten Unfall unter dem Einfluss von Cannabis fallen somit immer schmerzhaft aus, denn es drohen Fahrverbot, Führerscheinverlust, Bußgelder und Strafen.
Weitere Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche:
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Onlinehandel von Cannabis bleibt verboten.
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Sogenannte Edibles (THC-haltige Gummibärchen, Kekse etc.) bleiben verboten.
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Es gilt ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Cannabis und Anbauvereinigungen – auch in sozialen Medien sowie strenge Verpackungshinweise zu gesundheitlichen Risiken und Hinweise zu Beratungs- und Behandlungsstellen.
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Beschränkung des öffentlichen Konsums von Cannabis für erwachsene Konsumierende. Das bedeutet:
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Kein Konsum von Cannabis in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren
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Kein Konsum in Sichtweite von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, auf Kinderspielplätzen sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten
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Kein Konsum in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr
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Darüber hinaus gibt es auch weitere Schutzmaßnahmen, an die sich Erwachsene halten müssen, die Cannabis konsumieren. So kann man Cannabis ausschließlich über sogenannte Anbauvereinigungen beziehen, bei denen man auch Mitglied sein muss.
Für junge Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren gelten strengere Regeln als für ältere Erwachsene. Junge Erwachsene dürfen maximal 30g Cannabis pro Monat über Anbauvereinigungen erhalten. Der Anteil des psychoaktiven Wirkstoffs THC darf 10% nicht überschreiten.
"Cannabis ist jetzt voll legal... oder?"
Zu den weiteren Schutzmaßnahmen zählen auch Frühinterventionsmaßnahmen – also Beratungsangebote speziell für konsumierende Jugendliche sowie eine Reihe von Präventionsangeboten des BIÖG. Eine Übersicht von Fragen und Antworten (FAQ) zum Cannabisgesetz findet sich auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit, auch zum Thema Jugendschutz und Prävention.
Viele wichtige Links und Informationen für Jugendliche und junge Erwachsene, aber auch Bezugspersonen wie Eltern, Großeltern, Lehr- und Fachkräfte werden auf der zentralen Präventions-Webseite www.infos-cannabis.de angeboten.
Quellen:
- Fragen und Antworten zum Cannabisgesetz, Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
- Regeln und Bußgelder zur Cannabiskontrolle, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
- Gesetzestext „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)“