Fragen und Antworten
Cannabis
Cannabis ist eine Hanfpflanze, die zu den ältesten Nutz- und Heilpflanzen weltweit gehört. Die weibliche Cannabispflanze hat eine besondere Eigenschaft: die Wirkung als Rauschmittel durch Cannabinoide. Sie enthält mindestens 60 unterschiedliche Cannabinoide, von denen aber nur einige psychoaktiv wirken. „Psychoaktiv“ bedeutet, dass sich durch den Konsum die Wahrnehmung und das Erleben und Verhalten der konsumierenden Person verändert.
Das Cannabinoid mit der stärksten psychoaktiven Wirkung ist Tetrahydrocannabinol (THC). Das THC ist auch für den Rausch verantwortlich, der durch den Konsum von Cannabis ausgelöst werden kann. Das zweithäufigste in der Cannabispflanze enthaltene Cannabinoid ist das Cannabidiol (CBD). CBD kann die durch das THC ausgelösten Effekte abmildern. Cannabis wird in verschiedenen Formen konsumiert, etwa als getrocknete Blüten (Marihuana), Harz (Haschisch) oder Öl.
Cannabis und synthetische Cannabinoide unterscheiden sich grundlegend in ihrer Herkunft, chemischen Zusammensetzung, Wirkungsweise und den damit verbundenen Risiken. Cannabis ist eine natürliche Pflanze, deren Hauptwirkstoffe, die Cannabinoide, wie THC (Tetrahydrocannabinol) und CBD (Cannabidiol), auf natürliche Weise in den Blüten der Pflanze vorkommen. Synthetische Cannabinoide hingegen sind künstlich hergestellte chemische Verbindungen, die die Wirkung des THC nachahmen. Sie werden häufig auf Kräutermischungen oder andere Trägermaterialien gesprüht und unter Namen wie "Spice" oder "K2" verkauft.
Oft haben synthetische Cannabinoide eine sehr starke Wirkung und können extreme Reaktionen hervorrufen. Zu den möglichen Nebenwirkungen zählen starker Blutdruckanstieg, Herzrasen, Krampfanfälle und in schweren Fällen sogar lebensbedrohliche Zustände. Damit stellen synthetische Cannabinoide für Konsumierende ein unberechenbares Risiko dar.
Vom Konsum synthetischer Cannabinoide wird eindeutig abgeraten!
Cannabidiol (CBD) ist der Wirkstoff, der am zweithäufigsten in der Cannabispflanze enthalten ist. CBD wird nicht als psychoaktiv eingestuft. Teilweise kann CBD die Wirkung von THC (Tetrahydrocannabinol) abmildern. Enthält Cannabis viel THC und wenig CBD, so ist die berauschende Wirkung viel stärker.
Aufgrund der beruhigenden Wirkung von CBD wird in der medizinischen Forschung untersucht, ob sich der Wirkstoff als Behandlungsmittel eignet – zum Beispiel bei psychischen Erkrankungen wie Psychosen oder Schizophrenie. Die Forschung ist jedoch noch nicht abgeschlossen. Noch weiß man nicht, ob sich CBD als Medikament durchsetzt.
THC (Tetrahydrocannabinol) ist die stärkste Wirksubstanz der Cannabis-Pflanze und für die meisten der typischen “Rausch"-Effekte von Cannabis verantwortlich, darunter Euphorie, Entspannung, veränderte Sinneswahrnehmung, gesteigerter Appetit und manchmal auch Angst oder Paranoia.
Je höher der THC-Gehalt, desto stärker ist die Rauschwirkung beim Cannabiskonsum.
Cannabis gibt es in verschiedenen Sorten, die sich in Wirkung, Aussehen und THC- (Tetrahydrocannabinol) sowie CBD-Gehalt (Cannabidiol) unterscheiden. Die zwei Haupttypen sind Sativa und Indica, außerdem gibt es Kreuzungen zwischen diesen Haupttypen, sogenannte Hybride.
Cannabis wird zumeist mit Tabak gemischt und als Joint geraucht („Kiffen“). Die kleinere Variante des Joints – ohne Tabak – wird als Stick oder Spliff bezeichnet. Zudem werden Cannabisprodukte auch in Wasserpfeifen geraucht (Shishas oder Bongs). Sie leiten den Rauch durch Wasser, wodurch er abkühlt und sich in der Lunge milder anfühlt. Haschisch wird auch aus speziellen Haschischpfeifen geraucht. Seit einigen Jahren sind zusätzlich Vaporizer auf dem Markt. In diesen wird die Substanz erhitzt statt verbrannt.
Cannabis kann auch verzehrt werden, als so genannte „Edibles“, beispielsweise in Keksen oder auch in Getränken, wie Tee. Bei dieser Konsumform tritt die Wirkung verzögert und häufig plötzlich ein. Zudem hält sie länger an – je nach Dosis etwa fünf Stunden. Diese Konsumform gilt als besonders riskant, weil die Dosierung des THC-Gehalts sehr schwer zu beurteilen ist und es leichter zu Überdosierungen kommt.
Gesetze & Regeln
Mit Inkrafttreten des Cannabisgesetz (kurz: CanG) am 1. April 2024 wurden Besitz, Konsum und Eigenanbau von Cannabis teilweise legalisiert. Grundlegend ist dabei die Einhaltung des Jugendschutzes, denn der Konsum von Cannabis birgt Gesundheitsrisiken – insbesondere für Kinder und Jugendliche.
Ziel des CanG ist es, den Cannabiskonsum in Deutschland zu regulieren, den Schwarzmarkt zu verdrängen und gleichzeitig die Gesundheit – insbesondere junger Menschen – zu schützen.
Weitere Informationen zum Cannabisgesetz gibt es hier.
Erwachsene Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis im öffentlichen Raum besitzen und mitführen. An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen.
Erwachsene dürfen für den Eigenbedarf privat maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Überschreitet die Anzahl der Pflanzen diese Grenze, müssen alle darüberhinausgehenden Pflanzen sofort vollständig vernichtet werden. Wer Cannabispflanzen zum Eigenkonsum anbaut, muss sie konsequent vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche zu schützen. Geerntetes Cannabis darf nicht weitergegeben und nicht in unmittelbarer Nähe von Personen unter 18 Jahren konsumiert werden.
„Cannabis Social Clubs“ (oder „Anbauvereinigungen“) sind gemeinnützige Vereine, in denen Erwachsene unter strengen Auflagen gemeinschaftlich Cannabis anbauen und zum Zwecke des Eigenkonsums an volljährige Mitglieder weitergeben.
In den Clubs selbst oder in der Nähe von Einrichtungen für Kinder- und Jugendliche ist der Konsum von Cannabis untersagt.
Ziel der Anbauvereinigungen ist es, den Cannabiskonsum von illegalen Märkten zu entkoppeln und einen sicheren kontrollierten Zugang zu ermöglichen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Cannabis-Anbauvereinigungen gibt es hier.
Erwachsene Menschen können Mitglied in einer sogenannten Cannabis-Anbauvereinigung („Cannabis Social Club“) werden und darüber Cannabis beziehen. In den Anbauvereinigungen kann auch Vermehrungsmaterial (Samen und Stecklinge von Cannabispflanzen) weitergegeben werden. Außerdem dürfen erwachsene Personen bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum privat anbauen.
Der Verkauf und Handel von Cannabis ist für den nicht-medizinischen Gebrauch nach wie vor verboten. Der Erwerb von Cannabis über illegale Kanäle, sei es von Privatpersonen oder über das Internet, ist strafbar und kann zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Grundsätzlich nein! Cannabis wirkt sich negativ auf die Fahrtüchtigkeit aus. Unter anderem führt der Konsum zu einer verlangsamten Reaktionszeit und zu Einschränkungen der Konzentration und Aufmerksamkeit. Deshalb gibt es sehr strenge Regeln für den Umgang mit Cannabis im Straßenverkehr. Sobald Mischkonsum von Alkohol und Cannabis vorliegt, ist die Teilnahme am Straßenverkehr komplett verboten. Auch in der Probezeit und für unter 21-Jährige gilt im Straßenverkehr ein vollständiges Cannabisverbot.
Im Straßenverkehrsgesetz ist ein Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC (Tetrahydrocannabinol, der berauschende Wirkstoff der Cannabis-Pflanze) je Milliliter Blutserum festgelegt worden. Das bedeutet, dass selbst bei einer sehr geringen Menge THC im Körper das Führen von Fahrzeugen nicht mehr erlaubt ist. Dieser Grenzwert ist vergleichbar mit 0,2 Promille beim Alkohol.
Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss z.B. mit einer Verlängerung der Probezeit, Geldstrafen, dem Führerscheinentzug oder weiteren Strafen rechnen.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen gibt es hier.
Grundsätzlich dürfen erwachsene Personen bis 25 Gramm Cannabis mit sich führen.
Die Nachweisbarkeit von Cannabis hängt unter anderem von der Häufigkeit des Konsums, der Testmethode und individuellen Faktoren wie dem Stoffwechsel ab. Bei seltenem Konsum ist THC, der Wirkstoff von Cannabis, im Urin zwei bis drei Tage nachweisbar. Bei regelmäßigem Konsum verlängert sich die Dauer der Nachweisbarkeit auf sechs bis acht Wochen, bei chronischem Konsum sogar auf bis zu zwölf Wochen. Im Blut lässt sich gelegentlicher Konsum bis zu drei Tage nachweisen, regelmäßiger Konsum bis zu 30 Tage. In den Haaren ist THC mehrere Monate nachweisbar, da es sich in den Haarwurzeln einlagert.
Cannabis wird im Körper relativ schnell verstoffwechselt. Das Endprodukt, THC-Carbonsäure, kann besonders bei häufigem Konsum noch Wochen nach dem letzten Konsum nachgewiesen werden. Dass der Cannabis-Nachweis noch so lange nach dem eigentlichen Konsum erfolgen kann liegt daran, dass Cannabis bzw. sein Abbauprodukt lipophil (fettlöslich) ist und sich im Fettgewebe anlagert. Aus diesem wird Cannabis nur langsam abgebaut.
Risiken
Die Schädlichkeit von Cannabis hängt vom Alter der konsumierenden Person, außerdem von der Konsumhäufigkeit, der Dosis und der Konsumform ab. Außerdem spielen individuelle Voraussetzungen wie die körperliche und psychische Verfassung und Veranlagung eine Rolle. Besonders für Jugendliche und junge Erwachsene kann der Konsum von Cannabis schädlich sein, da das Gehirn noch in der Entwicklung ist und regelmäßiger Cannabiskonsum die Gehirnreife beeinträchtigen kann.
Kurzfristig kann der Konsum die Konzentration, das Gedächtnis und die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigen, während insbesondere langfristiger, intensiver Konsum das Risiko für psychische Erkrankungen, Abhängigkeit und kognitive Beeinträchtigungen erhöhen kann.
In Deutschland ist es für Privatpersonen schwierig bzw. aufwändig, Cannabis auf Reinheit und Inhaltsstoffe testen zu lassen, da Laboruntersuchungen hauptsächlich für lizenzierte medizinische Produkte und Forschungseinrichtungen vorgesehen sind. Nur wenige Labore bieten Testungen für Privatpersonen an, oft zu hohen Kosten.
In einigen Bundesländern gibt es inzwischen Drug-Checking-Angebote. Dort können psychoaktive Substanzen aller Art anonym abgegeben werden, um deren Inhaltsstoffe, Wirkstoffgehalt und mögliche Verunreinigungen zu bestimmen. Ziel ist es, den gesundheitlichen Schutz zu erhöhen, Konsumenten und Konsumentinnen über Risiken aufzuklären und Überdosierungen oder Vergiftungen durch verunreinigte oder falsch dosierte Substanzen zu vermeiden.
Beide Substanzen haben ihr eigenes Risikopotenzial. Wie schädlich der Konsum jeweils ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Alter der konsumierenden Person, der Konsumhäufigkeit, der Dosis und der individuellen Gesundheit. Allgemein betrachtet verursachen Alkoholgebrauchsstörungen eine höhere Krankheitslast als Cannabisgebrauchsstörungen. Auch ist mit Alkoholkonsum ein deutlich höheres Sterberisiko verbunden als mit Cannabiskonsum.
Beide Substanzen greifen in den Hirnstoffwechsel ein. Besonders Jugendliche sind durch den Konsum sowohl von Alkohol als auch von Cannabis gefährdet, da diese Substanzen die Gehirnentwicklung stören können. Zudem können beide Stoffe abhängig machen. Je früher und häufiger konsumiert wird, desto höher ist das Risiko, eine Suchterkrankung zu entwickeln.
Im Gegensatz zu Cannabis ist Alkohol ein Zellgift, das Körperzellen zerstört und alle Organe schädigen kann. Selbst der Konsum kleiner Mengen ist gesundheitsschädlich. Besonders betroffen ist das Gehirn, da Alkohol die Kommunikation zwischen den Gehirnzellen stört. Je nach Dauer und Menge des Konsums können diese Schäden irreparabel sein. Langfristiger hoher Alkoholkonsum kann zu schweren Gesundheitsproblemen wie Leberschäden, Herzkrankheiten und einem erhöhten Krebsrisiko führen. Eine Alkoholüberdosis kann zur Bewusstlosigkeit bis hin zum Herzstillstand führen. Zudem sind die kurzfristigen und langfristigen psychischen Folgen des Alkoholkonsums nicht zu unterschätzen, die bis zur Entwicklung anhaltender psychischer Erkrankungen führen können. Alkoholabhängigkeit ist weit verbreitet, und auch die akuten Entzugserscheinungen können lebensbedrohlich sein.
Cannabis führt ebenfalls zu akuten Beeinträchtigungen der Wahrnehmung und zu Störungen der motorischen Fähigkeiten. Besonders bei häufigem Konsum und/oder Konsum im jungen Alter kann es zu psychischen Problemen wie Angst oder Paranoia kommen. Die Gehirnentwicklung kann gestört werden, und das Risiko für psychische Erkrankungen (wie Schizophrenie) kann sich erhöhen. Außerdem kann Cannabis zu einer (insbesondere psychischen) Abhängigkeit führen, jedoch sind die körperlichen Entzugserscheinungen in der Regel weniger intensiv.
Langfristiger hoher Alkoholkonsum kann zu schwerwiegenden körperlichen und psychischen Schäden führen, während Cannabis eher mit kognitiven Beeinträchtigungen und psychischen Problemen verbunden ist. Besonders riskant ist der Mischkonsum, also wenn jemand gleichzeitig Alkohol und Cannabis konsumiert oder diese Substanzen mit weiteren Rauschmitteln einnimmt.
Ob und in welchem Maße Cannabis ungesund ist, hängt vom Alter der konsumierenden Person, der Konsumform, der Häufigkeit und individuellen Voraussetzungen ab. Besonders junge Menschen (mindestens bis 21 Jahre, da erst dann die Gehirnreife abgeschlossen ist) sind gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Grundsätzlich ist regelmäßiger und/oder hochdosierter Konsum mit Gesundheitsrisiken verbunden.
Das Rauchen von Cannabis, insbesondere in Kombination mit Tabak, kann die Atemwege reizen, Entzündungen fördern und langfristig zu Lungenschäden und Krebs führen. Zudem besteht die Gefahr einer zusätzlichen Nikotinabhängigkeit, auch wenn kein Cannabis mehr konsumiert wird.
Der Konsum von Cannabis kann auch die psychische Gesundheit beeinträchtigen, insbesondere bei jungen Menschen. Er erhöht das Risiko für Angstzustände, Depressionen und in seltenen Fällen auch für Psychosen. Auch das Gedächtnis und die Konzentrationsfähigkeit können durch regelmäßigen Konsum leiden. Zudem besteht das Risiko einer insbesondere psychischen Abhängigkeit.
Im Rahmen wissenschaftlicher Studien wurde untersucht, ob beim Passivrauchen von Cannabis der Wirkstoff THC nachgewiesen werden kann. Unter extremen Bedingungen (unbelüfteter kleiner Raum, hohe Rauchentwicklung, mehrstündiger Aufenthalt) ist es möglich, dass durch Passivrauchen THC aufgenommen wird.
An der frischen Luft kann das Risiko des Passivrauchens für Erwachsene jedoch vernachlässigt werden, hier ist nicht von einer Aufnahme von THC auszugehen.
Viele wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass passiv eingeatmeter Tabakrauch eine Reihe von Gesundheitsschäden verursachen kann, insbesondere bei regelmäßigem Passivrauchen.
Besondere Vorsicht gilt jedoch in Bezug auf Kinder und Kleinkinder, diese sollten niemals dem Rauch – sei es von Cannabis- oder Tabakprodukten – ausgesetzt werden.
Diese Frage ist nicht einfach zu beantworten. In der Regel sind an der Entstehung einer psychischen Störung immer mehrere Risikofaktoren beteiligt. Studien zeigen, dass Menschen, die regelmäßig und über lange Zeiträume Cannabis konsumieren, häufiger an einer Psychose erkranken. Ein hoher THC-Gehalt im Cannabis wirkt sich in den Studien bei den Konsumierenden zusätzlich negativ aus. Dieser statistische Zusammenhang belegt allerdings nicht, dass Cannabis eine Psychose tatsächlich verursacht. Ebenso ist es möglich, dass Menschen mit einer Psychose-Neigung verstärkt zu Cannabis-Produkten greifen.
Auf jeden Fall ist Vorsicht angesagt: Bei Menschen, die eine angeborene Neigung für eine Psychose haben, könnten schon geringe Mengen Cannabis ausreichen, um eine Psychose auszulösen. Ob man selber zu dieser Menschengruppe gehört oder nicht, lässt sich so ohne Weiteres gar nicht sagen.
Jugendliche sollten aus gesundheitlichen Gründen gar kein Cannabis konsumieren. Denn insbesondere während der Pubertät (und sogar bis zum Alter von 25 Jahren) finden im Gehirn viele wichtige Umbau- und Reifungsprozesse statt. Diese können durch Cannabis gestört werden, in der Folge steigt das Risiko für psychische Erkrankungen.
Zu dieser Frage gibt es eine Reihe von Studien, die Hinweise auf mögliche Folgeschäden für das Kind ergeben. Allerdings ist derzeit noch nicht endgültig geklärt, welche konkreten Auswirkungen der Konsum von Cannabis in der Schwangerschaft für das Neugeborene haben kann. Als mögliche Folgen werden diskutiert: Frühgeburt, ein geringeres Geburtsgewicht des Kindes und mütterliche Anämie. Zu den langfristigen Folgen des Substanzkonsums von Schwangeren auf die psychische und körperliche Gesundheit ihrer Kinder fehlen derzeit noch aussagekräftige Daten.
Vorsorglich sollten Schwangere kein Cannabis konsumieren! Außerdem sollten Schwangere und Heranwachsende, insbesondere Kinder, nicht dem Rauch von Cannabisprodukten ausgesetzt werden.
Wichtiger Zusatz: Die Auswirkungen des Rauchens (von nikotinhaltigen Tabakprodukten) in der Schwangerschaft sind hingegen gut untersucht und eindeutig nachgewiesen: Rauchen in der Schwangerschaft erhöht unter anderem das Risiko für Fehlgeburten, Frühgeburten und ein geringes Geburtsgewicht des Babys erheblich. Zudem können die Schadstoffe im Tabak die Entwicklung der Organe des ungeborenen Kindes beeinträchtigen und langfristige Gesundheitsprobleme verursachen. Schwangere sollten nicht rauchen und sich auch nicht in Räumen aufhalten, in denen geraucht wird.
Jugendliche sind durch den Konsum von Cannabis deutlich gefährdeter als Erwachsene. In der Übergangsphase zwischen Kindheit und Erwachsenenalter finden im Gehirn wichtige Reifungs- und Umbauprozesse statt, die durch den Konsum von Cannabis massiv beeinträchtigt werden können. Ein ständiges „Fluten“ mit THC stört die Reifeprozesse im Gehirn. Je höher der THC-Gehalt, desto gefährlicher.
Wenn Jugendliche regelmäßig kiffen, riskieren sie, dass sich ihre geistige Leistungsfähigkeit verringert. Vor allem regelmäßiges Kiffen kann schädliche Auswirkungen auf die Hirnentwicklung von Jugendlichen haben, in deren Folge es vermehrt zu Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen kommen kann. Die Risiken für die Gesundheit steigen noch einmal erheblich, wenn zusätzlich zu Cannabis eine weitere psychoaktive Substanz, wie zum Beispiel Alkohol, konsumiert wird. Eine Untersuchung zeigt, dass der frühe Einstieg in das Kiffen mit Gehirnveränderungen in Zusammenhang steht, die das Risiko für Schizophrenie erhöhen könnten.
Der gleichzeitige oder abwechselnde Konsum von zwei oder mehr psychoaktiven Substanzen (= Mischkonsum) ist besonders gefährlich. Das gilt auch für den Fall, dass die Substanzen in zeitlichem Abstand zueinander konsumiert werden und die Wirkungen sich überlagern, wenn also beispielsweise jemand unter dem Einfluss von Alkohol steht und später dann noch Cannabis konsumiert. Viele Notfallsituationen im Zusammenhang mit psychoaktiven Substanzen sind auf Mischkonsum zurückzuführen. Kiffen und Alkohol führen zusammen beispielsweise oft zu Übelkeit und Erbrechen. Auch die Gefahr von Orientierungslosigkeit bis hin zu einem kompletten Kontrollverlust steigt.
Abhängigkeit
Verschiedene Anzeichen können auf eine Cannabisabhängigkeit hindeuten. Ein häufiges Merkmal ist der Kontrollverlust, bei dem Betroffene Schwierigkeiten haben, ihren Konsum zu reduzieren oder zu stoppen, obwohl sie es sich vornehmen. Auch ein starkes Verlangen nach Cannabis (Craving) sowie der regelmäßige Gebrauch trotz negativer Konsequenzen (zum Beispiel bereits Probleme in Schule, Beruf oder sozialen Beziehungen) sind typische Hinweise. Oft wird der Alltag zunehmend um den Konsum herum organisiert und andere Aktivitäten oder Interessen werden vernachlässigt.
Ein mögliches körperliches Anzeichen ist die Entwicklung einer „Toleranz“ gegenüber Cannabis. Das bedeutet, dass immer größere Mengen konsumiert werden müssen, um die gleiche Wirkung zu erzielen. Zudem treten beim Versuch des Absetzens Entzugserscheinungen wie Reizbarkeit, Schlafstörungen oder Unruhe auf. Betroffene konsumieren häufig weiter, um diese unangenehmen Symptome zu vermeiden. Wenn mehrere dieser Anzeichen gleichzeitig über einen längeren Zeitraum auftreten, könnte eine Cannabisabhängigkeit vorliegen, und es ist sinnvoll, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Diagnose „Cannabisabhängigkeit“ kann jedoch nur eine Fachperson, zum Beispiel in einer Beratungseinrichtung, stellen.
Beim Absetzen von Cannabis können verschiedene Entzugserscheinungen auftreten, die vor allem bei regelmäßigem und langzeitigem Konsum wahrscheinlicher sind. Zu den häufigsten Symptomen zählen Reizbarkeit, innere Unruhe und Stimmungsschwankungen, da das Gehirn sich an die fehlende Wirkung von THC (Tetrahydrocannabinol) anpassen muss. Schlafstörungen, wie Einschlafprobleme oder lebhafte Träume, sind ebenfalls häufig und können die Erholung beeinträchtigen.
Körperliche Beschwerden wie Kopfschmerzen, Appetitverlust, Schwitzen oder Übelkeit können hinzukommen, sind jedoch in der Regel weniger intensiv als bei anderen Substanzen. Viele Betroffene berichten auch von einem verstärkten Verlangen nach Cannabis (Craving), was die Rückfallgefahr erhöht. Diese Symptome erreichen oft innerhalb der ersten Woche nach Absetzen ihren Höhepunkt und klingen meist nach zwei bis drei Wochen ab. Mit ausreichender Unterstützung und gesunden Bewältigungsstrategien lassen sich diese Entzugserscheinungen oft gut bewältigen.
Hilfe & Unterstützung
Wenn Ihr Kind Cannabis konsumiert, ist es zunächst einmal wichtig, möglichst ruhig zu reagieren, um eine offene und vertrauensvolle Kommunikation zu ermöglichen. Vermeiden Sie impulsive Reaktionen oder Vorwürfe und Bestrafungen, da diese das Kind eher dazu bringen könnten, sich zurückzuziehen, den Konsum zu verheimlichen oder aus Trotz zu handeln. Stattdessen sollten Sie das Gespräch suchen und in einem ruhigen Moment Ihr Interesse an den Gründen für den Konsum zeigen.
Es ist entscheidend, Ihrem Kind zuzuhören, ohne zu verurteilen und eine Vertrauensbasis zu schaffen. Nehmen Sie eine klare Haltung ein und sprechen Sie auch die Risiken und negativen Folgen an, die Cannabis-Konsum haben kann, insbesondere für jüngere Menschen. Machen Sie Ihrem Kind deutlich, in welchen Bereichen Sie ihm Freiheiten geben und darauf vertrauen, dass es selbstverantwortlich handelt. Sprechen Sie in diesem Zusammenhang auch darüber, was gut läuft. Setzen Sie aber altersgerechte Regeln (zum Beispiel ein Verbot des Konsums) und Grenzen dort, wo sie Ihnen wichtig sind. Begründen Sie die Regeln und sprechen Sie auch über die Konsequenzen, wenn sie nicht eingehalten werden. Falls es dazu kommt, dass Regeln gebrochen bzw. Grenzen überschritten werden, sollten die angekündigten Konsequenzen auch umgesetzt werden.
Falls der Konsum regelmäßig ist oder sich weitere Probleme wie Schulschwierigkeiten oder Veränderungen im Verhalten zeigen, sollten Sie professionelle Unterstützung in Anspruch nehmen. Eine Beratungsstelle für Suchtprävention oder Kinder- und Jugendpsychologen und -psychologinnen können helfen, die Ursachen des Konsums zu verstehen und passende Hilfsangebote bereitzustellen. Unterstützen Sie Ihr Kind zudem, alternative Wege zur Stressbewältigung oder Freizeitgestaltung zu finden, die positiven Einfluss auf das generelle Wohlbefinden haben. Professionelle Unterstützung durch Suchtberatungsstellen kann in viele Fällen auch für Eltern hilfreich sein. Der Austausch mit anderen Eltern und Unterstützungsgruppen kann Ihnen zusätzliche Orientierung bieten.
Weiterführende Links zur Gesprächsführung gibt es hier.
Im Suchthilfeverzeichnis der DHS können wohnortnahe Beratungsstellen gefunden werden.
Hilfe für Betroffene und deren Angehörige finden Sie anonym bei der Sucht- und Drogen-Hotline, Telefon: 01806 313031 (kostenpflichtig. 0,20 € pro Anruf aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz. Dieser Dienst wird unterstützt von NEXT ID. Sprechzeiten: Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr)
Das Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung unter der Telefonnummer 0221 89 20 31 bietet persönliche Beratung und informiert über Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort (erreichbar Mo. – Do. von 10 bis 22 Uhr und Fr. – So. von 10 bis 18 Uhr, Preis für Gespräche in das Kölner Ortsnetz)
Grundsätzlich gilt: Wenn ein Familienmitglied Anzeichen einer Cannabisabhängigkeit zeigt, ist es wichtig, möglichst Ruhe zu bewahren und vorwurfsfrei zu bleiben. Schuldzuweisungen können die Situation verschärfen. Suchen Sie zunächst das Gespräch und versuchen Sie, die Beweggründe für den Konsum zu verstehen, das können beispielsweise Stressbewältigung oder psychische Belastungen sein. Ermutigen Sie die betroffene Person, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, etwa durch Ärztinnen und Ärzte, Psychologinnen und Psychologen oder durch eine Suchtberatungsstelle, um die Abhängigkeit zu überwinden.
Gleichzeitig können Sie Unterstützung anbieten, indem Sie (falls passend) gemeinsam alternative Strategien zur Stressbewältigung entwickeln oder Aktivitäten fördern, die den Konsum ersetzen können. Sich selbst Unterstützung zu holen, zum Beispiel durch den Austausch mit anderen Angehörigen in Selbsthilfegruppen, bringt oft vielfältige Vorteile mit sich. Bleiben Sie geduldig, da der Weg aus der Abhängigkeit Rückschläge mit sich bringen kann.
Hilfe für Betroffene und deren Angehörige finden Sie anonym bei der Sucht- und Drogen-Hotline, Telefon: 01806 313031 (kostenpflichtig. 0,20 € pro Anruf aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz. Dieser Dienst wird unterstützt von NEXT ID. Sprechzeiten: Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr)
Wer sich Gedanken oder Sorgen über den eigenen Cannabiskonsum macht, findet zahlreiche professionelle, anonyme Unterstützungsangebote. Suchtberatungsstellen bieten vertrauliche und kostenlose Beratungsgespräche an, sie bieten Unterstützung und Strategien zur Reduzierung oder Beendigung des Konsums. Solche Stellen gibt es bundesweit in vielen Städten und Gemeinden. Auch Hausärztinnen und Hausärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können helfen, besonders wenn psychische oder körperliche Folgen des Konsums vorliegen.
Wenn der Konsum zunehmend Probleme verursacht, könnte eine ambulante oder stationäre Therapie in einer spezialisierten Klinik in Betracht gezogen werden. Der erste Schritt ist immer, offen über das Problem zu sprechen und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Im Suchthilfeverzeichnis der DHS können wohnortnahe Beratungsstellen gefunden werden.
Auf www.drugcom.de gibt es eine Mail- und Chatberatung.
Mit dem Online-Selbsttest „Cannabis-Check“ kann der eigene Konsum überprüft werden.
Das qualitätsgesicherte Online-Verhaltensänderungsprogramm „Quit the Shit“ unterstützt individuell und persönlich bei der Konsumreduzierung bzw. dem Konsumstopp. Es kann kostenfrei und anonym genutzt werden: www.quit-the-shit.net
Das Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung unter der Telefonnummer 0221 89 20 31 bietet persönliche Beratung und informiert über Hilfs- und Beratungsangebote vor Ort (erreichbar Mo. – Do. von 10 bis 22 Uhr und Fr. – So. von 10 bis 18 Uhr, Preis für Gespräche in das Kölner Ortsnetz)
Auch die Sucht- und Drogen-Hotline bietet telefonische Hilfe unter der Nr. 01806 313031 (kostenpflichtig. 0,20 € pro Anruf aus dem Festnetz und aus dem Mobilfunknetz. Dieser Dienst wird unterstützt von NEXT ID. Sprechzeiten: Montag bis Sonntag von 0 bis 24 Uhr)
Grundsätzlich dürfen erwachsene Personen Cannabis in ihrer Wohnung oder auf dem Balkon rauchen, es kann allerdings zu Geruchsbelästigungen in der direkten Nachbarschaft kommen. Wenn sich Nachbarn gestört fühlen, ist das direkte Gespräch der erste Schritt, um das Problem zu lösen. Sie können Ihre Lage in freundlichen und klaren Worten beschreiben und den Wunsch äußern, dass zukünftig an einem anderen Ort Cannabis konsumiert wird. Falls Sie in einem Mietverhältnis leben, könnten Sie auch Ihren Vermieter oder Ihre Vermieterin wegen dieser Frage kontaktieren, um eine gemeinsame Lösung zu finden.
Von einer gesundheitlichen Gefährdung ist allerdings nicht auszugehen, wenn der Rauch passiv im Treppenhaus oder über eine größere Entfernung auf dem Balkon eingeatmet wird.
Medizinal-Cannabis
Cannabis kann bei bestimmten Arten von Schmerzen wirksam sein, insbesondere bei chronischen oder neuropathischen Schmerzen sowie bei Beschwerden, die mit Erkrankungen wie Multiple Sklerose oder Krebs einhergehen. Die schmerzlindernde Wirkung wird vor allem dem Cannabinoid THC (Tetrahydrocannabinol) zugeschrieben, während CBD (Cannabidiol) entzündungshemmende Eigenschaften haben kann.
In Deutschland wird in manchen Fällen medizinisches Cannabis auf ärztliche Verordnung eingesetzt, vor allem dann, wenn andere Schmerztherapien nicht ausreichend wirken. Allerdings sind Nebenwirkungen wie Schwindel, Benommenheit oder Veränderungen des Bewusstseins möglich, weshalb der Konsum unter ärztlicher Aufsicht erfolgen sollte.
Cannabis auf Rezept ist in Deutschland seit 2017 für medizinische Zwecke legal. Es kann von Ärzten und Ärztinnen verschrieben werden, wenn andere Behandlungsmethoden nicht ausreichend wirksam sind oder zu starke Nebenwirkungen haben. Der Einsatz erfolgt vor allem bei schweren Erkrankungen wie beispielsweise chronischen Schmerzen, Multiple Sklerose, Epilepsie oder Übelkeit durch Chemotherapie.
Patienten und Patientinnen können verschiedene Produkte erhalten, darunter Cannabisblüten, Öle oder Medikamente auf Cannabinoid-Basis. Die Kosten können von der Krankenkasse übernommen werden, sofern die Therapie medizinisch notwendig ist und ein entsprechender Antrag genehmigt wurde. Voraussetzung ist eine ärztliche Untersuchung und die Einschätzung, dass Cannabis eine geeignete Therapie darstellt.
Die genauen Sorten und Dosierungen hängen von der Diagnose und den individuellen Bedürfnissen des Patienten ab. Ärzte verschreiben meist Sorten mit definierten THC- (Tetrahydrocannabinol) und CBD-Gehalten (Cannabidiol), wie beispielsweise „Bedrocan“ oder „Tilray“. Cannabis auf Rezept ist strikt reguliert und nur für den therapeutischen Einsatz bestimmt.
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Cannabisarzneimittel:
- Es muss sich um eine schwerwiegende Erkrankung handeln.
- Es gibt keine geeignete Alternative zur Behandlung mit Cannabisarzneimitteln oder diese ist nach der Einschätzung des behandelnden Arztes bzw. der behandelnden Ärztin im Einzelfall nicht anwendbar.
- Außerdem muss zu erwarten sein, dass die Behandlung den Krankheitsverlauf oder ausgeprägte Symptome erheblich lindern oder positiv beeinflussen kann.
Eine Erhebung zufolge werden Cannabisarzneimittel insbesondere zur Behandlung chronischer Schmerzen angewendet, außerdem zur Behandlung bzw. Linderung von Spastiken.
Weitere Informationen zum Thema Medizinal-Cannabis gibt es auf der Seite des BMG und des BfArm.